PROXON Komforttechnik 

Das Team Zimmermann ist Pionier für Kühlen und Heizen mit Luft.

Wir realisieren zuverlässig Systeme für  gesundes Raumklima und Warmwasserkomfort im gut gedämmten Gebäude – zukunftssicher und alles aus einer Hand.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Waren sowie die Inanspruchnahme von Dienst- oder Werkleistungen der ZIMMERMANN Lüftungs- und Wärmesysteme GmbH & Co. KG, Seelbacher Straße 111, D-57258 Freudenberg (im Folgenden „ZIMMERMANN“). 

1.2 Die Geltung erstreckt sich auf Verträge mit Kunden, die Verbraucher gemäß § 13 BGB oder Unternehmer gemäß § 14 BGB sind (im Folgenden „Kunden“). 

1.3 Entgegenstehenden oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns bestätigt werden.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte gemäß Ziffer 1.1 handelt. 

1.5 Daten unserer Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert und verarbeitet. 

2.     Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. bei unseren Angeboten handelt es sich um keine Angebote im Sinne des § 145 BGB, sondern nur um unverbindliche Aufforderungen (invitatio ad offerendum), dass die Kunden selbst verbindliche Angebote auf Eingehung eines Vertragsverhältnisses abgeben. Auf eine entsprechende Erklärung des Kunden kommt der Vertrag erst mit unserer Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung) oder durch Lieferung oder Erbringung der Leistung zustande. Der Vertragsschluss nach gesetzlichen Vorschriften wird durch diese Vereinbarung nicht berührt. 

2.2 Soweit der Kunde über den Onlineshop von ZIMMERMANN Waren bestellt, erfolgt eine Annahmeerklärung erst mit Übersendung einer Bestellbestätigung in Textform. Durch Klicken auf den Button „Jetzt kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot/Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Ware ab und erklärt sich mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2.3 Die Einzelheiten zum Bestellvorgang über den Onlineshop von ZIMMERMANN sind in den Kundeninformationen zum Vertragsschluss im Onlineshop von ZIMMERMANN enthalten, die der Kunde vor der Abgabe seiner Bestellung im Rahmen des Bestellvorgangs im Onlineshop einsehen und abrufen kann.

3.    Termine und Fristen/ Verzug / Unvorhergesehene Hindernisse/ Unmöglichkeit

3.1 Es gilt die in unserer jeweiligen Auftragsbestätigung/Bestellbestätigung genannte Frist (Lieferfrist/Leistungsfrist), soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. 

3.2 Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk von ZIMMERMANN verlassen hat oder die Bereitstellung zur Abholung bzw. die Versandbereitschaft durch den Verkäufer mitgeteilt wurde. Im letztgenannten Fall kommt es auf die Absendung der schriftlichen Anzeige über die Bereitstellung an. 

3.3 Die Lieferung kann auch in Teillieferungen und Teilleistungen erfolgen, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Teillieferungen meint, dass die Lieferung der bestellten Ware aus versandtechnischen Gründen in mehreren Liefereinheiten erfolgen muss. 3.4 Nach Ablauf einer vereinbarten Liefer- oder Leistungszeit tritt Verzug erst ein, wenn der Kunde in Textform (Brief, Fax, E-Mail,etc.) gemahnt und ZIMMERMANN eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Der Verzug beginnt erst mit Ablauf der Nachfrist.  

3.5 Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Liefer- oder Leistungszeit angemessen. Ist ZIMMERMANN mit einer Lieferung oder Leistung im Verzug, ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen von ZIMMERMANN innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung oder die Leistung besteht. 

3.6 Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, wie z.B. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Epidemien, Pandemien), Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen im Verkäuferbetrieb oder im Betrieb eines Vorlieferanten, die nicht von ZIMMERMANN zu vertreten sind und außerhalb des Einflussbereichs von ZIMMERMANN liegen. Ist die Lieferung aufgrund dieser Umstände unmöglich, kann ZIMMERMANN vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Kunden deswegen Schadensersatzansprüche zustehen. Die Beweislast für das unvorhergesehene Hindernis liegt bei ZIMMERMANN. 

3.7 Tritt der Kunde nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurück, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ZIMMERMANN oder einem Erfüllungsgehilfen von ZIMMERMANN. Dies gilt nicht, für Schäden hinsichtlich Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

4.     Preise/ Zahlungen/ Zahlungsverzug

4.1 Die in unseren Angeboten oder Annahmeerklärungen angegebenen Preise gelten nur bei Abnahme der angebotenen oder bestätigten Menge. Bei nachträglichen Vertragsänderungen durch den Kunden bleiben Preisänderungen vorbehalten. Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Auslieferungslager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nebenleistungen für den Versand sowie andere Auslagen sind vom Kunden gesondert zu erstatten. 

4.2 Zahlungen sind ohne Abzug fällig bei Lieferung der Ware bzw. Durchführung der Leistung, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Übersendung der Bereitstellungsanzeige und/oder der Rechnung. 

4.3 Bei Zahlungszielüberschreitung werden ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (vgl. § 247 BGB) p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines anderweitigen, tatsächlich nachzuweisenden Zinsschadens bleibt vorbehalten. 

5.     Eigentumsvorbehalt 

5.1 Sofern der Kunde ein Unternehmer gemäß § 14 BGB ist, gilt folgendes:

5.1.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten gegenwärtigen und zukünftig noch entstehenden Forderungen von ZIMMERMANN aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von ZIMMERMANN. 

5.1.2 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes unzulässig. Von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde ZIMMERMANN unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.1.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die gelieferte Ware auf eigene Kosten gegen Sachgefahren zum Neuwert zu versichern. 

5.1.4 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung berechtigt, dass der Kunde von seinem Abnehmer Zug-um-Zug gegen seine Lieferung/Leistung die vereinbarte Vergütung erhält oder dass er die Vorbehaltsware seinerseits unter Eigentumsvorbehalt veräußert. Der Kunde tritt ZIMMERMANN bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der im Voraus abgetretenen Forderung ermächtigt. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. bei ausländischen Kunden bei Eröffnung eines dem Insolvenzverfahren vergleichbaren Verfahrens oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und zum Einzug der abgetretenen Forderungen. 

5.1.5 Die Verarbeitung der Vorbehaltsware sowie ihre Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen durch den Kunden erfolgt für ZIMMERMANN. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware und wird vom Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ZIMMERMANN verwahrt. Die Vertragsparteien sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei Verarbeitung der Vorbehaltsware sowie bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen ZIMMERMANN in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils erwirbt, der sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung ergibt. Die Regelung über die Forderungsabtretung gemäß Ziffer 5.1.4 gilt auch für die neue Sache, die Abtretung gilt bis zu der Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. 

5.1.6 Wird die Vorbehaltsware mit einem Grundstück verbunden, gilt die Ziffer 5.1.5 entsprechend. 

5.1.7 Hat der Kunde seine Zahlungen eingestellt oder sind Ereignisse eingetreten, die nach pflichtgemäßer Auffassung von ZIMMERMANN geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage zu stellen, erlischt das Recht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. In diesem Fall ist ZIMMERMANN berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert nicht den Rücktritt von ZIMMERMANN. In diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch ZIMMERMANN liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, ZIMMERMANN hätte dieses ausdrücklich erklärt. 

5.1.8 Übersteigt der Wert der für ZIMMERMANN bestehenden Sicherheit die Gesamtforderungen von ZIMMERMANN um mehr als 20 %, so wird ZIMMERMANN auf schriftliches Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. 

5.2 Sofern der Kunde ein Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, gilt folgendes: 

5.2.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum von ZIMMERMANN. 

5.2.2 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes unzulässig. Von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde ZIMMERMANN unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

6.     Abnahme 

6.1 Der Kunde hat die Pflicht, auf Verlangen von Zimmermann die von ZIMMERMANN erbrachte Leistung  binnen 12 Werktagen abzunehmen; eine andere Frist kann vereinbart werden.

6.2 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. 

6.3 Als abgenommen gilt die Leistung auch, wenn ZIMMERMANN dem Kunden nach Fertigstellung der von Zimmermann erbachten Leistung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Kunde ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn ZIMMERMANN den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat. Der Hinweis muss in Textform erfolgen. 

7.     Mängelrügen/ Gewährleistung 

7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass ZIMMERMANN zunächst unter angemessener Fristsetzung die Gelegenheit zur Nachbesserung am Sitz von ZIMMERMANN gegeben wird. Soweit dies wegen der Art des Mangels unverhältnismäßig ist, findet eine Nachbesserung am Sitz des Kunden statt. 

7.2 Bei Verträgen zwischen ZIMMERMANN und einem Kunden, der Unternehmer ist, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche, wenn nicht von ZIMMERMANN zugelassene Anlagenteile, Komponenten und Zubehör verwendet werden und der Mangel hierauf beruht. 

7.3 Das Gleiche gilt, wenn die Einregulierung, Abnahme und Inbetriebnahme nicht durch ZIMMERMANN oder einen von ZIMMERMANN zugelassenen Fachbetrieb erfolgt und der Mangel hierauf zurückzuführen ist. 

7.4 Bei Verträgen zwischen ZIMMERMANN und einem Kunden, der Unternehmer ist, ist ZIMMERMANN nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet, soweit ein vom ZIMMERMANN zu vertretender Mangel der Lieferung oder Leistung bereits im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorgelegen hat. Ist ZIMMERMANN hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die ZIMMERMANN zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Nummer 7.9 – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. 

7.5 Keine Mängelrechte bestehen bei fehlerhafter, ungeeigneter oder unsachgemäßer Behandlung/Verwendung/Bedienung/Einstellung, bei fehlerhafter Montage bzw. Installation oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnutzung, bei Verkalkung, chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sofern sie nicht auf ein Verschulden von ZIMMERMANN zurückzuführen sind, sowie bei Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitung. Bei an den gelieferten Waren ohne Zustimmung von ZIMMERMANN vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten besteht keine Haftung für daraus entstehende Folgeschäden. 

7.6 Der Kunde hat Mängel ZIMMERMANN gegenüber unverzüglich zu rügen. 

7.7 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist ZIMMERMANN berechtigt, die hierdurch entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. 

7.8 Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß §§ 445a, 445b BGB bestehen nur insoweit, als er mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 

7.9 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Sach- oder Rechtsmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ZIMMERMANN oder einem Erfüllungsgehilfen von ZIMMERMANN. Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden nicht verbunden. 

7.10 Auf Verträge zwischen ZIMMERMANN und einem Unternehmer, die der Bereitstellung digitaler Produkte gem. §§ 327 ff. BGB zugunsten eines Verbrauchervertrags dienen, finden die §§ 445c, 327u BGB uneingeschränkt Anwendung.  

8.     Montagen/ Reparaturen / Hilfsmittel 

8.1 Gehört die Montage zum Auftragsumfang oder wird separat vereinbart, so setzt die Einhaltung etwaiger verbindlicher Lieferfristen voraus, dass vor Montagebeginn alle Maurer-, Elektriker- und sonstige Vorarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass die Montage ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Bauseitige Arbeiten, insbesondere Decken- und Wanddurchbrüche, Maurer- und Installationsarbeiten sind vom Kunden auf dessen Kosten ausführen zu lassen. Baustrom ist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, des Weiteren ein abschließbarer Lagerraum. 8.2 Bei Verträge zwischen ZIMMERMANN und einem Kunden, der Unternehmer ist, hat der Kunde für die zur Erbringung der bestellten Leistung erforderlichen Hilfsmittel (z.B. Kran, Gerüste, Hebezeuge oder andere erforderlichen Vorrichtungen) auf seine Kosten zu beschaffen und sicherzustellen, dass diese am Leistungsort zum Montagezeitpunkt vorhanden sind. 

9.     Haftung 

9.1 Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt, haftet ZIMMERMANN nur in den folgenden Fällen auf Schadenersatz:

a)    bei Vorsatz oder Arglist von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen 
b)    bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen 
c)    bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) 
d)    bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie 
e)    wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder 
f)    wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt vor, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, wenn es sich um eine Vertragspflicht handelt, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und wenn durch die Verletzung der Vertragszweck gefährdet wird. 

9.2 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der unter der Ziffer 9.1 genannten Fälle vorliegt.  

9.3 Fehlt eine garantierte Beschaffenheit, haftet ZIMMERMANN nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war.  

9.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist im Übrigen – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzansprüche des Kunden ZIMMERMANN gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dieses auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ZIMMERMANN.  

9.5 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.  

10.     Widerrufsrecht für Verbraucher 

Sofern für Kunden, die Verbraucher sind, ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde im Rahmen seiner Bestellung hierüber von ZIMMERMANN eine gesonderte Widerrufsbelehrung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

11.     Gerichtsstand/ Rechtswahl 

11.1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Firmensitz alleiniger Gerichtsstand, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des Kunden berechtigt. 

11.2 Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf – CISG).

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